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Projektbedingungen

Eine klare Vereinbarung, bevor sich eine Seite verpflichtet.

Diese Bedingungen erklären den üblichen Projektablauf bei Estarwork. Ihre schriftliche Offerte bestätigt Umfang, Preis, Zeitplan und projektspezifische Abweichungen, bevor eine Zahlung oder Arbeit beginnt.

Letzte Aktualisierung: 3. September 2026
Kurz zusammengefasst
  • Alle veröffentlichten Paketpreise enthalten die anwendbare Mehrwertsteuer.
  • 50% werden nach Annahme der Offerte und vor Arbeitsbeginn bezahlt.
  • Die restlichen 50% werden erst nach der Freigabe der Testversion durch beide Parteien und vor Lancierung und Übergabe bezahlt.
  • Bei einer Stornierung vor dem vereinbarten Projektstart erfolgt eine vollständige Rückerstattung.
  • Nach Arbeitsbeginn sind die ersten 50% nicht rückerstattbar. Wird das Projekt später beendet, entspricht das Gesamthonorar dem abgeschlossenen Meilenstein-Anteil und die entsprechend fertiggestellte Arbeit wird übergeben.
01

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten, wenn eine Estarwork-Offerte darauf verweist. Die Offerte nennt den Kunden, den vertragschliessenden Estarwork-Betreiber, die Leistungen, den Preis, den Zeitplan und besondere Bedingungen. Bei Abweichungen hat die projektspezifische Offerte Vorrang.

02

Vereinbarung und Projektstart

Ein Projekt ist vereinbart, wenn Sie die schriftliche Offerte annehmen und Estarwork die Buchung schriftlich bestätigt. Der Starttermin wird reserviert, sobald die erste Zahlung sowie die zum Start nötigen Inhalte oder Zugänge eingegangen sind. Ein privater Zahlungslink oder eine Rechnung wird erst gesendet, nachdem Umfang, Zeitplan und Bedingungen vereinbart sind.

03

Umfang und Preise

Die Offerte nennt die enthaltenen Seiten, Sprachen, Inhalte, Integrationen, Korrekturrunden und Übergabeobjekte. Preise verstehen sich in Schweizer Franken und enthalten die anwendbare Mehrwertsteuer. Abonnemente, Lizenzen, Werbebudget, Stockmedien und weitere Drittanbieter-Kosten sind nur enthalten, wenn dies in der Offerte steht. Zusatzkosten entstehen nur nach Ihrer schriftlichen Zustimmung.

04

Zahlungsplan

Bei üblichen Website-Projekten sind 50% nach Annahme der Offerte und vor Arbeitsbeginn fällig. Die restlichen 50% sind erst fällig, nachdem der Kunde und Estarwork die Testversion anhand des vereinbarten Umfangs freigegeben haben, und vor öffentlicher Lancierung, Übertragung oder finaler Übergabe. Ein anderer Zahlungsplan gilt nur, wenn er in der Offerte festgehalten ist.

05

Ihre Mitwirkung

Sie stellen korrekte Unternehmensangaben, Inhalte, Rückmeldungen, Freigaben und Kontozugänge innerhalb der vereinbarten Zeit bereit. Sie bestätigen, dass gelieferte Namen, Texte, Bilder, Marken und andere Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen. Senden Sie keine Passwörter oder besonders schützenswerten Personendaten über das Anfrageformular. Sichere Zugänge werden separat organisiert.

06

Zeitplan, Rückmeldungen und Pausen

Der Zeitplan setzt rechtzeitige Inhalte, Zugänge und Rückmeldungen beider Seiten voraus. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend und Estarwork kann das nächste Produktionsfenster neu planen. Fehlen erforderliche Angaben länger als 10 Arbeitstage, kann das Projekt pausiert werden. Eine Pause lässt bezahltes Guthaben bestehen und verursacht allein keine Zusatzkosten.

07

Korrekturen und Zusatzarbeiten

Die Offerte nennt die enthaltenen Korrekturrunden. Eine Korrektur passt vereinbarte Arbeit an. Eine neue Seite, Funktion, Sprache, Integration oder Richtung ist Zusatzarbeit. Estarwork erklärt die Auswirkung auf Preis und Zeitplan und beginnt erst nach schriftlicher Zustimmung.

08

Stornierung nach Arbeitsbeginn

Stornieren Sie vor dem vereinbarten Projektstart, erstattet Estarwork alle Projektzahlungen. Nach Arbeitsbeginn sind die ersten 50% nicht rückerstattbar, da sie das reservierte Produktionsfenster und den ersten Projektmeilenstein decken. Beenden Sie das Projekt, bevor mehr als 50% fertiggestellt sind, ist kein weiteres Projekthonorar fällig und Estarwork stellt den vereinbarten ersten Meilenstein fertig oder übergibt ihn. Sind mehr als 50% abgeschlossen, bezahlen Sie nur den zusätzlichen fertiggestellten Anteil. Bei 80% Fertigstellung sind zum Beispiel weitere 30% fällig, sodass insgesamt 80% bezahlt sind. Estarwork übergibt danach die fertiggestellte und bezahlte Arbeit. Der unfertige Anteil wird weder verrechnet noch geliefert. Genehmigte, nicht rückerstattbare Drittanbieter-Kosten bleiben geschuldet. Beendet Estarwork ein Projekt ohne Vertragsverletzung des Kunden, wird der nicht erbrachte Anteil erstattet und nutzbare bezahlte Arbeit übergeben.

09

Prüfung, Freigabe und Lancierung

Estarwork stellt eine Testversion zur Prüfung bereit. Sie prüfen Inhalte, Links, Formulare, Preise und Unternehmensangaben vor der schriftlichen Freigabe. Estarwork korrigiert während der Prüfung gemeldete Mängel am vereinbarten Umfang. Die Freigabe bestätigt die Bereitschaft für Schlusszahlung und Lancierung. Zwingende Rechte und die Verantwortung für verdeckte Mängel bleiben unberührt.

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Eigentum und Drittanbieter

Nach vollständiger Zahlung erhalten Sie die vereinbarten individuellen Website-Dateien, Inhalte und Kontozugänge. Vorbestehende Methoden, wiederverwendbare Werkzeuge und allgemeines Know-how bleiben bei Estarwork. Schriften, Software, Plattformen, Plugins und Stockmaterial unterliegen ihren eigenen Lizenzen. Estarwork zeigt Projektarbeit nur mit Ihrer Erlaubnis im Portfolio.

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Monatliche Leistungen

Monatliche Begleitung beginnt erst nach Annahme eines separaten schriftlichen Umfangs und wird monatlich verrechnet. Sie können kündigen, bevor die Produktion für den nächsten Monat beginnt. Hat die Arbeit für einen Monat begonnen, werden abgeschlossene Arbeit und genehmigte, nicht rückerstattbare Kosten verrechnet. Vorausbezahlte spätere Monate werden erstattet.

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Drittanbieter und Sicherungen

Estarwork richtet vereinbarte Drittanbieter-Dienste mit angemessener Sorgfalt ein, kontrolliert aber deren Preise, Regeln, Ausfälle oder künftige Änderungen nicht. Offerte oder Übergabe nennen laufende Abonnemente und Kontoinhaber. Nach der Übergabe ist der Kunde für Verlängerungen und Sicherungen verantwortlich, sofern keine laufende Betreuung vereinbart ist.

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Daten, Vertraulichkeit und Kommunikation

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Projektinformationen vertraulich und nutzen sie nur für das Projekt. Personendaten werden gemäss der Estarwork-Datenschutzerklärung bearbeitet. E-Mail und andere vereinbarte schriftliche Kanäle können für Freigaben und Projektentscheide genutzt werden.

14

Schweizer Recht und Anliegen

Es gilt Schweizer Recht unter Vorbehalt zwingender Konsumentenschutzregeln und zwingender Gerichtsstände. Bei einem Anliegen versuchen beide Seiten zuerst eine rasche und faire Lösung. Kontaktieren Sie hello@estarwork.com, damit Estarwork eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Korrektur eines Mangels am vereinbarten Umfang erhält.

15

Änderungen dieser Bedingungen

Für ein Projekt gilt weiterhin die mit der Offerte akzeptierte Version. Spätere Änderungen auf der Website ändern eine bestehende Vereinbarung nur, wenn beide Seiten schriftlich zustimmen.

Weitere Informationen
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